Resolution für die sofortige Sanierung und den Erhalt des denkmalgeschützten Bahnhofgebäudes in Morsbach (Oberbergischer Kreis/Reg.-Bez. Köln)

Vorbemerkung:

Das Bahnhofgebäude verfällt zusehend

 

Wenn Besucher und Einwohner der Gemeinde Morsbach aus Richtung Wissen nach Morsbach kommen, sehen sie rechter Hand zuerst auf das Bahnhofgelände, das sich schon seit Jahren in einem unattraktiven Zustand befindet.

Betrachtet man zudem näher das eigentliche Bahnhofgebäude, stellt man rasch fest, dass dieses Bauwerk seit Jahren dem Verfall preisgegeben ist und sich allmählich zu einem „Schandfleck“ des Ortes Morsbach entwickelt hat.

Um dem Einhalt zu gebieten, vertritt der Heimatverein Morsbach die Auffassung, dass vorrangig das denkmalgeschützte Bahnhof-Empfangsgebäude auf Dauer erhalten und später einer adäquaten Nutzung zugeführt werden muss. Willkommener Nebeneffekt: Morsbachs Entree bekäme aus Richtung Wissen wieder ein positives Erscheinungsbild.

 

Historischer Rückblick:

Das Bahnhofgebäude – Zeitzeuge preußischer Eisenbahnarchitektur

 

Das 1898 erbaute Bahnhofgebäude in Morsbach ist wegen der damals üblichen Stilmerkmale der königlich-preußischen Eisenbahn (z.B. Schwebegiebel und Fassadenaufteilung in Empfangsgebäude, Wartesaaltrakt und Anbau für den Fahrdienstleiter) 1982 als Baudenkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Morsbach aufgenommen worden. In der Schutzausweisung hieß es als Begründung: „An der Erhaltung des Empfangsgebäudes und der angeschlossenen Güterhalle des Morsbacher Bahnhofs besteht wegen der landschaftlich geprägten Ausgestaltung des preußischen Einheitstyps für Bahnhofempfangsgebäude, aber auch wegen der besonderen Dachkonstruktion und deren Erhaltungszustand aus künstlerischen und wissenschaftlichen, insbesondere eisenbahngeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.“

 

Das Bahnhofgebäude – Schadensbilanz der letzten 20 Jahre

 

In den letzten 20 Jahren sind erhebliche Schäden an der Dachkonstruktion aufgetreten, die ständig größer werden und, nach Auskunft des bisherigen Pächters, bereits ein Abstützen von Balkenlagern erforderlich werden ließen. Auch fault an der westlichen Dachseite das Holz. Eine Gefahr für Passanten und spielende Kinder wird von tag zu Tag wahrscheinlicher. Hier ist Gefahr im Verzug.

Mit derartigen Fäulnisschäden begann im Übrigen Mitte der 1980er Jahre auch der Verfall der alten Morsbacher Volksschule in der Waldbröler Straße, die schließlich dann leider abgerissen werden musste. Das darf sich beim Bahnhofgebäude nicht wiederholen.

 

Bahnhofeigentümer nimmt Verfall billigend in Kauf –

Das Bahnhofgebäude – Bestrebungen des Heimatvereins Morsbach

 

Der Eigentümer des Bahnhofgebäudes ist die Verwaltung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV), Verwaltungsstelle Köln. Gemäß § 7 Denkmalschutzgesetz NW ist der Eigentümer zur Erhaltung eines Baudenkmals verpflichtet. Zuständig für die Durchsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung ist die Bezirksregierung Köln, da es sich bei dem Bahnhofgebäude in Morsbach um Bundesvermögen handelt. 

Seit 1995 fordert der Heimatverein Morsbach immer wieder Substanzerhaltungsmaßnehmen vom Eigentümer des Bahnhofs ein. In einem Schreiben vom 13.11.1996 an die Gemeinde Morsbach als Untere Denkmalbehörde hat der Heimatverein Morsbach ausführlich auf die damals schon vorhandenen Gebäudeschäden hingewiesen. Die Gemeinde Morsbach hat daraufhin der Bezirksregierung Köln den Substanzverfall des Bahnhofgebäudes geschildert, worauf von dort dann auch zugesagt wurde, den Eigentümer zur Beseitigung der Schäden aufzufordern.

Der diesbezügliche jahrelange Schriftverkehr zwischen der Gemeinde Morsbach, der Bezirksregierung Köln und dem Heimatverein Morsbach sowie seit 2012 auch mit dem Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V. und dem Eisenbahnbundesamt Köln setzt sich bis heute fort.

 

Passiert ist jedoch in den letzten 18 Jahren nichts. Das ist ein unwürdiges Spiel auf zeit mit dem Denkmalschutz. Der Verfall des Gebäudes geht stetig weiter.  

 

Resolution des Heimatvereins Morsbach –

Sofortige Sanierung des Bahnhofgebäudes und sinnvolle Gebäudenutzung 

 

Der Heimatverein Morsbach fordert alle beteiligten Behörden, insbesondere

 

n  die Bezirksregierung Köln (Dezernat 35.4/Denkmalangelegenheiten)

n  das Eisenbahnbundesamt Köln (Sachgebiet 25)

n  Bundeseisenbahnvermögensamt Köln

n  den Oberbergischen Kreis Gummersbach (als Obere Denkmalbehörde)

n  die Gemeinde Morsbach (als Untere Denkmalbehörde)

n  den Landeskonservator Dr. Klaus Thiel vom Landschaftsverband Rheinland

n  die beiden zuständigen Minister in Düsseldorf

n  den zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten

 

auf, unverzüglich, d.h. noch im Frühjahr 2013, dafür Sorge zu tragen, dass Maßnahmen der Substanzerhaltung an dem alten Bahnhofgebäude in Morsbach ergriffen werden und das Gebäude so hergerichtet wird, dass es am Ortseingang wieder zu einem Schmuckstück für Morsbach wird und damit einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden kann.

 

Morsbach, den 18. Februar 2013

gez. Werner Schuh (Vorsitzender), Christoph Buchen, (Beisitzer)

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