{"id":15,"date":"2010-08-02T21:38:43","date_gmt":"2010-08-02T20:38:43","guid":{"rendered":"http:\/\/heimatverein-morsbach.de\/?page_id=15"},"modified":"2023-05-19T18:54:02","modified_gmt":"2023-05-19T16:54:02","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/heimatverein-morsbach.de\/?page_id=15","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong><u>Satzung<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Heimatverein Morsbach e.V.<\/u><\/strong><\/p>\n<p>(gegr\u00fcndet 1896)<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 1 (Name und Sitz)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen Heimatverein Morsbach mit Sitz in 51597 Morsbach und verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstige Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 2 (Zweck und Aufgaben)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Zweck des Vereins ist:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur<\/li>\n<li>die F\u00f6rderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege<\/li>\n<li>die F\u00f6rderung des Umweltschutzes<\/li>\n<li>die F\u00f6rderung der Heimatpflege und Heimatkunde<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Satzungszwecke werden insbesondere durch folgende Ma\u00dfnahmen verwirklicht:<\/p>\n<ol>\n<li>durch Veranstaltungen und Aktionen (insbesondere mundartf\u00f6rdernde Theaterauff\u00fchrungen)<\/li>\n<li>durch F\u00f6rderung von Denkmalschutzprojekten in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde<\/li>\n<li>durch Pflanzaktionen in der Ortsmitte, durch S\u00e4uberungsaktionen, durch naturkundliche Wanderungen mit Familien<\/li>\n<li>durch Aufstellung von Ruheb\u00e4nken, Schutzh\u00fctten, Erkundungsveranstaltungen der Heimat, F\u00f6rderung des Kinderspielplatzes, F\u00f6rderung des Mehr\u2011Generationen\u2011Parks, Kennzeichnung der Wanderwege, Sammeln und Publizieren heimatgeschichtlicher Zeitdokumente sowie historischer Fotos, Filme und Tonaufnahmen<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 3 (Selbstlose T\u00e4tigkeit)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 4 (Mittelverwendung)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 5 (Verbot von Beg\u00fcnstigungen)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 6 (Aufl\u00f6sung des Vereins)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Morsbach, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Ladungsfrist von einem Monat und einer 3\/4 &#8211; Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei dieser Versammlung m\u00fcssen mindestens 2\/3 der Mitglieder anwesend sein. Im Falle der Beschlussunf\u00e4higkeit entscheidet nach nochmaliger Einberufung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Teilnehmer die einfache Stimmmehrheit.<\/p>\n<p>Die Versammlung bestimmt die Liquidatoren.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 7 (Mitgliedschaft)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Jede B\u00fcrgerin, jeder B\u00fcrger und jede juristische Person kann Mitglied werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand aufgrund einer Beitrittserkl\u00e4rung. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserkl\u00e4rung zum Schluss des Gesch\u00e4ftsjahres oder durch Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung an den Vorstand. F\u00fcr das laufende Jahr der K\u00fcndigung bereits gezahlte Beitr\u00e4ge werden nicht erstattet. Ein Mitglied kann auf den Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn vereinssch\u00e4digendes Verhalten vorliegt oder der Mindestbeitrag trotz zweier Mahnungen nicht gezahlt wurde. Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen von der Mitgliederversammlung solche Personen gew\u00e4hlt werden, die sich um die Ziele des Vereins besondere Verdienste erworben haben.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 8 (Beitr\u00e4ge)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die H\u00f6he des j\u00e4hrlichen Mindestbeitrages wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung festgesetzt. Jugendliche unter 18 Jahren, sowie Sch\u00fcler, Studenten und Auszubildende zahlen auf Antrag nur die H\u00e4lfte oder k\u00f6nnen durch Vorstandsbeschluss ganz von der Zahlung befreit werden. Die Zahlung der Beitr\u00e4ge erfolgt ausschlie\u00dflich durch Lastschrift-Einzugsverfahren in der ersten H\u00e4lfte des Gesch\u00e4ftsjahres.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 9 (Organe des Vereins)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Der <strong>Vorstand<\/strong> besteht aus:<\/p>\n<p>dem Vorsitzenden,<\/p>\n<p>dem stellvertretenden Vorsitzenden,<\/p>\n<p>dem Schriftf\u00fchrer,<\/p>\n<p>dem Kassierer,<\/p>\n<p>und den Beisitzern.<\/p>\n<p>Au\u00dfer diesen Vorstandsmitgliedern, kann der Vorstand weitere sachkundige Mitglieder um Mitarbeit im Vorstand bitten, wobei diese volles Rederecht haben, intern mit abstimmen k\u00f6nnen, aber kein offizielles Stimmrecht haben. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Die laufenden Gesch\u00e4fte werden von dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und seinem Kassierer erledigt. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter, die beide alleinvertretungsberechtigt sind. Der Vorsitzende beruft die Vorstandssitzungen i. d. R. schriftlich ein, sooft es die Gesch\u00e4fte erfordern. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>Der Schriftf\u00fchrer f\u00fchrt \u00fcber alle Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen Protokoll. Die Gegenzeichnung erfolgt durch den Vorsitzenden. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben bis zur erfolgten Neuwahl des Vorstandes in ihrem Amt.<\/p>\n<p>Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Vorstand aus, soll in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung eine Erg\u00e4nzungswahl vorgenommen werden.<\/p>\n<p>\u00dcber alle Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht nach der Satzung oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften der Mitgliederversammlung obliegt, entscheidet der Vorstand durch Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 10 (Mitgliederversammlung)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden einmal in jedem Gesch\u00e4ftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, einberufen. Sie soll im ersten Viertel eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres stattfinden. Im Bedarfsfall k\u00f6nnen weitere au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden.<\/p>\n<p>Die Einberufung erfolgt sp\u00e4testens 2 Wochen vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.<\/p>\n<p>Den Vorsitz f\u00fchrt der Vorsitzende, ausgenommen bei der Wahl des Vorsitzenden, bei der diese Aufgabe einem aus der Mitte der Mitglieder gew\u00e4hlten Person der Versammlung obliegt. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss mindestens enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Rechenschaftsbericht des Vorstandes \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr,<\/li>\n<li>Vorstellung der geplanten Aktivit\u00e4ten und des Jahresprogramms,<\/li>\n<li>Bericht des Kassierers,<\/li>\n<li>Bericht der Kassenpr\u00fcfer,<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Weitere Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Neuwahl des Vorstands (i. d. R. alle 2 Jahre),<\/li>\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer,<\/li>\n<li>Festsetzung des j\u00e4hrlichen Mindestmitgliedsbeitrages,<\/li>\n<li>Beschluss \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen,<\/li>\n<li>Ausschluss von Vereinsmitgliedern,<\/li>\n<li>Ausl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wahlen und Satzungs\u00e4nderungen sind nur zul\u00e4ssig, wenn sie auf der Tagesordnung angek\u00fcndigt<\/p>\n<p>wurden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 11 (Kassenf\u00fchrung)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Kassenf\u00fchrung obliegt dem Kassierer.<\/p>\n<p>Zwei Kassenpr\u00fcfer, die dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren d\u00fcrfen, pr\u00fcfen nach Ende des Rechnungsjahres die Kassenb\u00fccher, die Kasse und die zugeh\u00f6rigen sonstigen Unterlagen und erstatten hier\u00fcber in der ordentlichen Mitgliederversammlung Bericht.<\/p>\n<p>DIE VORSTEHENDE SATZUNG WURDE AM 07.10.2021 VON DER ORDENTLICHEN MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES HEIMATVEREINS MORSBACH BESCHLOSSEN.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Heimatverein Morsbach e.V. (gegr\u00fcndet 1896) 1 (Name und Sitz) Der Verein f\u00fchrt den Namen Heimatverein Morsbach mit Sitz in 51597 Morsbach und verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstige Zwecke\u201c der Abgabenordnung. 2 (Zweck und Aufgaben) Zweck des Vereins ist: die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur die F\u00f6rderung des Denkmalschutzes [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":11,"menu_order":3,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-15","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/heimatverein-morsbach.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/15","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/heimatverein-morsbach.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/heimatverein-morsbach.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/heimatverein-morsbach.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/heimatverein-morsbach.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=15"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/heimatverein-morsbach.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/15\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2648,"href":"https:\/\/heimatverein-morsbach.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/15\/revisions\/2648"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/heimatverein-morsbach.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/11"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/heimatverein-morsbach.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=15"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}